Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag? - Nur das Original wirkt!
Lukas Reimann - Über 210‘000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben innert weniger Monate die Initiative zur „Ausschaffung krimineller Ausländer“. Diese Rekordzahl macht schnell klar, dass diese Initiative enorme Unterstützung in der Bevölkerung geniesst. Die Ausländerkriminalität w...
Ausschaffungsinitiative schafft Sicherheit
Das Volk erwartet griffige Massnahmen. Die Ausschaffungsinitiative schafft hier Abhilfe. Mit ihr können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. Wer sich nicht an unsere Gesetze hält, wird ausgeschafft und mit einer Einreisesperre belegt. Die SVP-Initiative formuliert klare Tatbestände, bei deren Erfüllung das Aufenthaltsrecht und sämtliche Rechtsansprüche auf weiteren Aufenthalt erlöschen. Der laschen Rechtsprechung wird mit der Ausschaffungsinitiative ein Riegel geschoben: Es liegt nicht mehr im Ermessen einer Behörde, ob die Ausweisung zu vollziehen ist. Die Verfassung statuiert klipp und klar, dass Ausländer, welche gegen das Gesetz verstossen und kriminelle Taten begangen haben, zwingend auszuweisen sind. Ausländer, welche schwere Straftaten (Mord, Vergewaltigung etc.) begangen haben, aber auch z.B. Banden welche Einbrüche verüben, sind eine Gefahr für die Sicherheit in der Schweiz und somit auszuweisen.
Gegenvorschlag? Wirkungsloser Scheinvorschlag!
Natürlich passt es vielen Politikern der anderen Parteien nicht, dass die SVP konkrete Massnahmen für mehr Sicherheit und gegen Ausländerkriminalität fordert und so den Nerv der Menschen trifft. Sie fürchten, die SVP könnte nach der Minarettinitiative einen weiteren Grosserfolg bei einer Volksabstimmung einfahren. Deshalb lehnen sie die Initiative aus formalen Gründen ab und schlagen einen abgeschwächten Gegenvorschlag vor. Dieser Gegenvorschlag ist ein reiner Scheinvorschlag:
Auf die Mindestdauer für den Landesverweis, welchen die Initiative bei 5 Jahren festsetzt, würde im Gegenvorschlag verzichtet. Damit könnten auch rein symbolische und unwirksame Einreiseverbote von einem Jahr beschlossen werden, was die Initiative ja genau verhindern will.Auch wird eine weitere schwammige Floskel eingefügt, nämlich die „Beachtung der Grundprinzipien des Völkerrechts“. Was mit Völkerrecht genau gemeint ist, ist nirgendwo definiert. Bei jeder einzelnen Ausschaffung könnten dann findige Juristen der Linken mit Verweisen auf das Völkerrecht die Ausschaffung verhindern oder zumindest in die Länge ziehen. Das würde die Verfahren massiv verteuern und Ausschaffungen würden durch Rekurse blockiert. Die Gerichte könnten – wie heute – auszuschaffende Schwerstkriminelle schützen und auf das Völkerrecht verweisen. Im Vergleich zu heute ist das überhaupt keine Verbesserung.
Der Gegenvorschlag verknüpft zudem die Ausschaffungsproblematik mit kostspieligen Integrationsmassnahmen, was die Einheit der Materie verletzt und so eine differenzierte Stimmabgabe verunmöglicht. Grundsätzlich sind Integrationsmassnahmen ja nichts Schlechtes, speziell wenn sie über verbindliche Integrationsverträge von den Ausländer als Holschuld eingefordert werden. Wenn aber damit – und so offen ist die Formulierung im Gegenvorschlag – einfach alle möglichen linken Forderungen durchgesetzt werden können, so ist das absurd. Aus der Vergangenheit sind etwa vom Steuerzahler über Integrationsprogramme finanzierte Tanz- und Malkurse für Ausländerinnen bekannt.
Nur das Original wirkt..
Was schlussendlich zählt, ist nicht die Parteipolitik, sondern griffige Massnahmen, welche die Ausschaffung krimineller Ausländer erleichtern und so ganz konkret mehr Sicherheit schaffen. Dies ist nur mit dem Original, der ursprüngliche Ausschaffungsinitiative, möglich. Sie hat zum Ziel, die Gesetze und Regeln in unserem Land wieder durchzusetzen. Wer sich nicht daran hält und straffällig wird, muss unser Land verlassen. Die Schweiz darf nicht zum Paradies für kriminelle Ausländer werden.
..und trifft die RichtigenDie Initiative richtet sich nur an Ausländer, welche gegen unsere Gesetze verstossen, schwere Straftaten begehen, unsere Sozialwerke missbrauchen und so die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden. Wer die schweizerische Rechtsordnung missachtet und sich partout nicht integrieren will, muss unser Land verlassen – er hat sein Gastrecht verwirkt. Querulanten, jugendliche Schläger, Drogenhändler, Vergewaltiger oder andere kriminelle Ausländer haben in der Schweiz nichts verloren. Für das Ansehen der gut integrierten und angepassten Ausländer ist doch ganz entscheidend, dass die „schwarzen Schafe“ ausgewiesen werden.
Lukas Reimann (26) ist SVP-Politiker, jüngstes Mitglied im Nationalrat und studiert Rechtswissenschaften an der Universität in Zürich.
www.lukas-reimann.ch