Magazin durchsuchen

Neuste Blogs

11. Oktober 2011, 17:35 Wahlen 2011

Das Desaster mit dem Pferd

students Redaktion - Ein Deutsches Gericht hat kürzlich entschieden: Auch bei Urheberrechtsverletzungen über das Internet gelten rechtsstaatliche Grundsätze, wie die Unschuldsvermutung und eine Beweisaufnahme. Traurig, dass ein Richter so etwas überhaupt feststellen muss! Ein Politblog von Denis Simonet, Piratenpartei.

Doch leider begegnet man solchen Kopfschüttlern tagtäglich; allen voran geht der Irrglaube, dass man eine Grenze zwischen «virtuell» und «echt» ziehen kann.

Deshalb hält sich auch die Idee, dass wir Gesetze für das Internet und Gesetze für «alles andere» brauchen. Dieser Vorstellung begegnet man z.B. bei der CVP, wenn man das Positionspapier «Für mehr Schutz im Internet» liest. Bitte nicht falsch verstehen: Es ist super, dass sich die CVP Gedanken darüber macht und als eine der einzigen Parteien überhaupt eine Digitalpolitik anstrebt. Doch mehr als gut gemeint ist dieses Papier leider nicht. Warum? Es ist schlicht unmöglich, eine Alterseinstufung jeder Website vor zu nehmen. Auch kann man nicht einfach das durch die Bundesverfassung garantierte Grundrecht auf Privatsphäre und somit auf Anonymität aufheben. Was die Forderungen nach einem Verbot von Kinderpornographie und nach dem Straftatbestand «digitaler Hausfriedensbruch» sollen, ist mir auch ein Rätsel. Bei einem Blick auf die rechtliche Situation hätte eigentlich auffallen müssen, dass Kinderpornographie schon heute verboten ist und dass digitaler Hausfriedensbruch schlicht Hausfriedensbruch darstellt.

Auf dasselbe fehlende Grundverständnis ist wohl auch die Idee des Bundestrojaners zurück zu führen. Wie man seit gestern weiss, ist die Implementierung Deutschlands eine Katastrophe. Nicht nur, dass diese Umsetzung gemäss Ausführungen des CCC und Analyse der FAZ diverse Grundrechte verletzt, Versprechen bricht und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Dem Gaul fehlen auch noch jegliche Sicherheitsvorkehrungen. Ist die Software einmal auf einem Computer installiert, steht derselbe offen wie ein Scheunentor; es ist sogar möglich, Code nachzuladen. Sprich: Wird ein Computer auf diesem Wege überwacht, kann das Pferchen fremd geritten werden. Jeder ist in der Lage, den betroffenen Computer nach Belieben fern zu steuern! Da erscheint es schon fast als Lappalie, dass die gesammelten Daten in die USA geschickt werden.

Genau ein solcher Trojaner soll auch in der Schweiz eingeführt werden, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Doch dieser Vorfall macht klar, dass es niemals einen Bundestrojaner geben darf. Niemals!

Autor: Denis Simonet

Denis Simonet studiert Informatik an der Berner Fachhochschule. Als Gründungsmitglied und Präsident der Piratenpartei Schweiz bloggt er über Digitalpolitik. Er arbeitet Teilzeit als Software-Entwickler.

Der Wahlherbst 2011 auf students.ch: Lest jede Woche die Politblogs von Schweizer Jungpolitikern und diskutiert mit!

Der students.ch Politblog zum Wahlherbst 2011
Kommentare
Login oder Registrieren