Krankenkassenwechsel - bis Ende November möglich
Sabrina Pantic - Ende September wurden die neuen Krankenkassenprämien durch das BAG bekanntgegeben – vielerorts sind diese höher als im letzten Jahr. In 99% der Fälle kann ein Krankenkassenwechsel Abhilfe schaffen!
Fragt sich Ottonormalbürger was er tun kann, um dies zu umgehen - eine empirische Analyse zeigt, dass (in fast allen Kantonen) 99% aller Versicherten eine Prämienerhöhung durch einen Wechsel der Krankenkasse und des Versicherungsmodells vermeiden können.
Doch wie funktioniert das überhaupt? Die Grundversicherung muss bis zum letzten Arbeitstag des Novembers schriftlich gekündigt werden (am Besten eingeschrieben) - und zwar gilt das Datum des Erhalts der Kündigung und nicht der Poststempel! Ausserdem können Versicherte mit einer Franchise von 300 CHF auch unter dem Jahr per Ende März auf Ende Juni kündigen.
Zusatzversicherungen unterliegen meist anderen Kündigungskonditionen, je nachdem ob sich die Prämien hier auch erhöht haben. Am besten erkundigt man sich direkt bei der jeweiligen Krankenkasse. Good to know: Zusatzversicherungen und Grundversicherung sind nicht gekoppelt und können bei unterschiedlichen Kassen abgeschlossen werden - nur in den wenigsten Fällen ist es möglich, beide Versicherungen gleichzeitig zu wechseln.
Es ist ausserdem ratsam, die Zusatzversicherung erst zu kündigen, wenn die neue Krankenkasse die Aufnahme bereits bestätigt hat. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen, denn diese kann von der neuen Kasse gar nicht abgelehnt werden. Sie sind jedoch erst dann bei der neuen Kasse grundversichert, wenn diese den Wechsel ihrer alten Kasse mitgeteilt hat. Trifft diese Mitteilung nicht bis Ende Jahr ein, sind sie auch zu Jahresbeginn bei der bisherigen Kasse grundversichert.
Achtung: Ausstehende Monatsprämien können zur Kündigungsverweigerung führen.