Ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt?
students Redaktion - Auszubildende haben prinzipiell die Möglichkeit, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, sofern sich diese zeitlich begrenzt und sich nicht negativ auf die Ausbildung auswirkt.
Grundsätzlich ist einem Auszubildenden die Ausübung einer Nebentätigkeit erlaubt, sofern er seinen Arbeitgeber über den Nebenjob informiert und sich der Nebenjob nicht negativ auf das Ausbildungsverhältnis auswirkt.
Um die Beeinträchtigungen durch einen Nebenjob abzuschätzen, betrachtet man die Arbeitszeit. Diese muss geringfügig sein und so liegen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Ein Nebenjob nach der Arbeit, zum Beispiel nachts in einem Callcenter, ist somit in der Regel nicht möglich.
Wenn ein Auszubildender in seinem Nebenjob nur am Wochenende arbeitet, ist die Aufnahme eines Nebenjobs prinzipiell denkbar. Ausnahmen hiervon gelten jedoch dann, wenn ein Job sich aufgrund der Tätigkeit negativ auf das Ausbildungsverhältnis auswirken kann.
Eine negative Auswirkung des Nebenjobs ist in verschiedenen Fällen vorstellbar. Sie wird zum Beispiel dann vermutet, wenn ein Auszubildender bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitet oder einer Tätigkeit nachgeht, die nicht mit der Ausbildung vereinbar ist. Letzteres ist zum Beispiel dann denkbar, wenn eine Auszubildende aus einer Anwaltskanzlei am Wochenende als Go-go-Tänzerin arbeiten möchte.