Kündigung
Marlen Schmidli - Sanitas Ratgeber Peter, der vor kurzem in die Schweiz gezogen ist, ist einer Krankenkasse zugewiesen worden. Nach einiger Zeit merkt er, dass er sich bei einer anderen Krankenkasse viel billiger versichern könnte. So entscheidet er sich die Kasse zu wechseln und möchte bei sei...
Sanitas Ratgeber
Peter, der vor kurzem in die Schweiz gezogen ist, ist einer Krankenkasse zugewiesen worden. Nach einiger Zeit merkt er, dass er sich bei einer anderen Krankenkasse viel billiger versichern könnte. So entscheidet er sich die Kasse zu wechseln und möchte bei seiner jetzigen Krankenkasse kündigen.
Was Peter nicht weiss: Die Grundversicherung kann man nur entweder per ende Juni kündigen aber auch nur wenn man die minimale Jahresfranchise von CHF 300.- hat oder per ende Dezember. Bei Kündigen ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten ausser es hat sich eine Prämienerhöhung gegeben, dann kann man innerhalb eines Monates auf Ende Dezember kündigen.