Abstimmung Finanzordnung 2021
students Redaktion - Hast du das Abstimmungs-Couvert bereits erhalten? Am 04. März 2021 wird abgestimmt. Wir helfen dir bei der Entscheidung.
Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer soll vom Bund auch nach dem Jahr 2020 erhoben werden.
Ausgangslage
Die Gemeinden, die Kantone und der Bund sind für verschiedene Aufgaben wie zum Beispiel das Bauen von Strassen oder den Schulunterricht zuständig. Damit sie Geld für diese Aufgaben haben, erheben sie unter anderem Steuern. Der Bund erhebt verschiedene Arten von Steuern. Rund zwei Drittel seiner Einnahmen stammen aus der Mehrwert- und der direkten Bundessteuer.
In der Bundesverfassung steht, dass der Bund die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer erheben darf. Diese Erhebung wird jeweils auf eine bestimmte Zeit befristet. Momentan steht in der Bundesverfassung, dass der Bund die beiden Steuern bis Ende Jahr 2020 erheben darf. Soll der Bund auch nach dem Jahr 2020 die beiden Steuern erheben dürfen, muss die Bundesverfassung geändert werden.
Argumente der BefürworterInnen
-Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer sind die wichtigsten Einnahmen des Bundes. Damit er seine Aufgaben wie heute erfüllen kann, braucht er diese Einnahmen.
-Die Höhe und die Art und Weise der Steuern bleiben genauso wie heute. An der momentanen Situation ändert sich nichts.
-Die Erhebung ist nach wie vor befristet. Spätestens in 15 Jahren wird also wieder über die beiden Steuern diskutiert.
Argumente der GegnerInnen
Weder im Nationalrat noch im Ständerat gab es Gegenstimmen oder Enthaltungen zu dieser Vorlage. Während der Diskussion der Vorlage gab es aber unterschiedliche Meinungen: Einige wollten, dass die Erhebung gar nicht mehr befristet wird. Andere wollten, dass die Erhebung nur bis ins Jahr 2030 befristet wird. Schlussendlich wurde die Vorlage aber einstimmig angenommen.