Der Numerus clausus (NC) im Medizinstudium
01.11.2012 um 18:01
Der Medizin numerus clausus wird Jahr für Jahr neu berechnet und richtet sich nach der aktuellen Konkurrenz. //
Was ist eigentlich der Numerus clausus?
Der Numerus clausus ist unabdingbar für die Zulassung zum Humanmedizinstudium und Zahnmedizinstudium in Deutschland. Der NC gibt den Notenschnitt beim Abitur an, der vorausgesetzt wird um einen Studienplatz über die Abiturbestenquote zu bekommen. Der NC ist kein fixer Wert, sondern er ist von der jährlichen Konkurrenz im gleichen Bundesland abhängig. Der NC-Wert wird jährlich in jedem Bundesland aus der Bewerberzahl, ihren Abitur-Noten sowie aus den in diesem Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen berechnet.
Numerus clausus für Medizin nach Abitur-Schnitt:
20 Prozent der Medizin-Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ausgehend vom aktuellen Numerus clausus im Medizinstudium nach Abischnitt zugewiesen.
Medizin NC im Sommersemester 2012
Die angegebenen Numerus clausus-Werte für Medizin beziehen sich auf das Sommersemester des Jahres 2012 und können als Orientierung für die zukünftigen Bewerber herangezogen werden. Um in der Qutote der Besten beim Abitur für das Medizinstudium zugelassen zu werden, musste man in den jeweiligen Bundesländern den folgenden Abiturschnitt geschafft haben:
Baden-Wüttenberg: 1,1 Brandenburg: 1,1 Bremen: 1,1 Hessen:1,1 Nordrhein-Westfalen: 1,1 Rheinland-Pfalz: 1,1 Bayern: 1,2Berlin: 1,2 Hamburg: 1,2 Mecklenburg-Vorpommern: 1,2 Niedersachsen:1,2 Thüringen: 1,2 Sachsen: 1,3 Schleswig-Holstein: 1,3Saarland: 1,4 Sachsen-Anhalt: 1,6
Numerus clausus Wartezeit-Quote:
Zwanzig Prozent der Studienplätze für das Fach Medizin werden durch die Wartezeitquote zugeteilt. Im Studium der Medizin konnten selbst Bewerber mit dreizehn Wartesemestern maximal bis zu einem Abischnitt von 2,8 zugelassen werden. Für Bewerber für das Medizinstudium, die ihr Abitur danach mit einem schlechteren einem Notenschnitt als 2,8 abgeschlossen haben, war eine Wartezeit von vierzehn Semestern erforderlich, um über die Wartezeitquote einen Plätze fürs Medizinstudium zu erhalten.
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Die restlichen sechzig der Medizin Studienplätze können von den Med Unis nach selbst festgelegten Bedingungen vergeben werden. Die folgenden Kriterien sind für das Verfahren zulässig: • Abi-Note •Test für medizinische Studiengänge • praktische Erfahrung • gewichtete Einzelfachnoten • Auswahlgespräch • Ortspräferenz • sowie Kombinationen dieser Punkte