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Hochschulpraktikantin / Hochschulpraktikant für die Abteilung IV

Bundesverwaltung

Wer wir sind


Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Bundesbehörden erhoben werden. Die Mehrheit seiner Urteile wird abschliessend entschieden, und von den beim Bundesgericht anfechtbaren wird nur eine Minderheit weitergezogen. Die hohe Akzeptanz seiner Urteile ist vor allem auf die hohe Qualität und angemessene Behandlungsdauer zurückzuführen. Hierfür bietet es seinen Mitarbeitenden modernste Arbeitsplätze, flexible Zeitmodelle und ein dreisprachiges Arbeitsumfeld an.
  • Arbeitsort St. Gallen
  • Unternehmen Bundesverwaltung
  • Kategorie Praktikum

Aufgabe


Leben in der Ostschweiz – Arbeiten in Italienisch
Sie verfolgen die Rechtsprechung auf Bundesebene und möchten diese in der Abteilung IV des Bundesverwaltungsgerichtes, die letztinstanzlich entscheidet, aktiv mitgestalten. Sie schätzen das redaktionelle Arbeiten sehr.


  • Unterstützung Ihrer Vorgesetzten und ihrer Gerichtsschreibenden beim Redigieren von Urteilen aus dem Bereich des Asylrechts

  • Mitwirkung bei der Instruktion von Beschwerdeverfahren

  • Informationen über die allgemeine Lage der Herkunftsländer und die individuelle Situation der Beschwerdeführenden recherchieren

  • Vornahme juristischer Recherchen

Anforderungen

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes juristisches Studium

  • Präziser schriftlicher und mündlicher Ausdruck, Belastbarkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit

  • Affinität zum öffentlichen Recht und Interesse am Asylrecht

  • Diskretion

  • Haupt- und Arbeitssprache Italienisch, gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Amtssprache

Bemerkungen

Zusätzliche Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Giulia Marelli, Richterin Abt. IV, Tel. +41 (0)58 465 26 90 oder
Frau Dagmar Schwind, Personalbereichsleiterin, Tel. +41 (0)58 463 57 80
Eintrittsdatum: nach Vereinbarung
Dauer des Praktikums: mindestens sechs Monate
Zulassung zu einem Hochschulpraktikum beim Bundesverwaltungsgericht: das abgeschlossene juristische Studium soll nicht länger als 12 Monate zurückliegen, es sei denn das Praktikum wird als Praxisnachweis für die Anwaltsprüfung benötigt.

Kontaktinformationen

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