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17. Oktober 2010, 19:00 Politik

Regierungsreform-Vorschläge des Bundesrats ungenügend!

Simon Oberbeck - Der Bundesrat hat seine definitive Botschaft zur Regierungsreform verabschiedet. Das Bestreben des Bundesrats nach Jahrzehntelangem hin und her nun endlich eine Regierungsreform anzupacken ist zu begrüssen. Leider ist deren Inhalt jedoch noch nicht zufrieden stellend.Der Bundesr...

Der Bundesrat hat seine definitive Botschaft zur Regierungsreform verabschiedet. Das Bestreben des Bundesrats nach Jahrzehntelangem hin und her nun endlich eine Regierungsreform anzupacken ist zu begrüssen. Leider ist deren Inhalt jedoch noch nicht zufrieden stellend.

Der Bundesrat will als Kern der Reform die Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre verlängern. Die Idee einer Amtszeitverlängerung ist richtig. Denn tatsächlich ist es komplett ineffizient, wenn geknüpfte Kontakte jeweils jedes Jahr wieder neu aufgebaut werden müssen. Zudem kann durch eine mehrjährige Amtszeit mehr Kontinuität in der Führung des Gesamtgremiums sichergestellt werden und damit die Führungsfähigkeit des Bundesrats an sich verbessert werden.

Doch was, wenn sich die für zwei Jahre gewählte Person als nicht geeignet erweist? Die vom Bundesrat vorgelegte Reform sieht leider keinen Mechanismus vor, der eine frühzeitige Ersetzung vorsieht. Ebenfalls wird nicht klar, weshalb es keine Möglichkeit zur Wiederwahl geben soll. Wenn eine Person ihr Amt perfekt ausfüllt, warum soll sie dann nicht wiedergewählt werden? Der Bundesrat macht diesbezüglich geltend, dass die Sprachregionen und Landesteile nur bei einer permanenten Rotation angemessen berücksichtigt werden könnten.

Ein Argument, das schon heute in der Praxis keine Rolle zu spielen scheint. So verfügt die Nordwestschweiz schon seit Jahrzehnten über keinen Bundesrat, geschweige denn Bundespräsidenten mehr. Das Tessin ist nun auch schon mehr als 10 Jahre nicht einmal mehr in der Landesregierung vertreten. Sinnvoll wäre es deswegen, den Kreis der Adressaten der „angemessenen Vertretung“ auszuweiten. Der Präsident des Bundesgerichts, sowie die Präsidenten der beiden Kammern des Parlaments verfügen über ein ähnliches Prestige, wie der Bundespräsident.

Konkret sollte deswegen die Wiederwahl des Bundespräsidenten unbeschränkt möglich sein. Denn dem Parlament ist zuzutrauen, dass es hier jeweils das richtige Mass findet. Alles andere wäre nichts anderes, als eine Bankrotterklärung. Um zu verhindern, dass ein „unfähiger“ Bundespräsident zu lange im Amt bleibt, sollte zudem entweder die Vertrauensfrage eingeführt oder zumindest die jährliche dann Wiederwahl beibehalten werden. Und zu guter letzt sollte das Kriterium der angemessenen Vertretung der Sprachregionen und Landesteile auf alle Ämter an der Staatsspitze in ihrer Gesamtheit Anwendung finden. Dies liesse mehr Flexibilität zu und würde dem berechtigten Anliegen doch genügend Rechnung tragen.

www.oberbeck.ch

Simon Oberbeck ist 26 Jahre alt und seit vier Jahren Präsident der Jungen CVP Schweiz. Er ist Persönlicher Mitarbeiter von Nationalrätin Kathrin Amacker, Gemeinderat in Birsfelden BL und arbeitet in einem Wohnheim für Geistig behinderte Menschen in Basel.

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