16. Januar 2017, 15:19
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Politik
Einfach erklärt: Erleichterte Einbürgerung
students Redaktion - Das Ziel des Bundesbeschlusses ist es, die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration zu erleichtern.
Bildquelle: easyvote.ch
Ausgangslage
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Einbürgerung: die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung. In den meisten Fällen findet die ordentliche Einbürgerung statt. Diese dauert meist mehrere Jahre und die Kantone sind zuständig. Bei der zweiten Art dauert die Einbürgerung weniger lang und der Bund ist dafür zuständig. Ausserdem ist sie nur in bestimmten Fällen möglich.
Was würde sich ändern
Wird die Vorlage angenommen, ist die erleichterte Einbürgerung auch für junge AusländerInnen der dritten Generation möglich. Dazu muss die entsprechende Person:
- in der Schweiz geboren und nicht älter als 25 Jahre sein. Zudem muss sie mindestens 5 Jahre hier die Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung haben.
- einen Elternteil haben, der mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und mindestens 5 Jahre hier die Schule besucht hat sowie eine Niederlassungsbewilligung hat oder hatte.
- einen Grosselternteil haben, der ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat oder hatte.
Argumente der Befürworter
- Junge AusländerInnen der dritten Generation sind hier aufgewachsen und in die Gesellschaft integriert.
- Wenn diese Personen am politischen Leben teilnehmen wollen, soll ihnen die Möglichkeit zur Einbürgerung nicht erschwert werden.
- Auch in Zukunft wird nur eingebürgert, wer festgelegte Kriterien erfüllt und gut integriert ist.
Argumente der Gegner
-Bei Annahme der Vorlage entscheidet neu der Bund über gewisse Einbürgerungen. Dadurch verlieren die Kantone an Einfluss.
- Junge AusländerInnen der dritten Generation können sich bereits heute ordentlich einbürgern lassen. Eine erleichterte Einbürgerung ist nicht notwendig.
- Die Stimmbevölkerung hat sich schon einmal gegen eine erleichterte Einbürgerung entschieden.
Ausgangslage
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Einbürgerung: die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung. In den meisten Fällen findet die ordentliche Einbürgerung statt. Diese dauert meist mehrere Jahre und die Kantone sind zuständig. Bei der zweiten Art dauert die Einbürgerung weniger lang und der Bund ist dafür zuständig. Ausserdem ist sie nur in bestimmten Fällen möglich.
Was würde sich ändern
Wird die Vorlage angenommen, ist die erleichterte Einbürgerung auch für junge AusländerInnen der dritten Generation möglich. Dazu muss die entsprechende Person:
- in der Schweiz geboren und nicht älter als 25 Jahre sein. Zudem muss sie mindestens 5 Jahre hier die Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung haben.
- einen Elternteil haben, der mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und mindestens 5 Jahre hier die Schule besucht hat sowie eine Niederlassungsbewilligung hat oder hatte.
- einen Grosselternteil haben, der ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat oder hatte.
Argumente der Befürworter
- Junge AusländerInnen der dritten Generation sind hier aufgewachsen und in die Gesellschaft integriert.
- Wenn diese Personen am politischen Leben teilnehmen wollen, soll ihnen die Möglichkeit zur Einbürgerung nicht erschwert werden.
- Auch in Zukunft wird nur eingebürgert, wer festgelegte Kriterien erfüllt und gut integriert ist.
Argumente der Gegner
-Bei Annahme der Vorlage entscheidet neu der Bund über gewisse Einbürgerungen. Dadurch verlieren die Kantone an Einfluss.
- Junge AusländerInnen der dritten Generation können sich bereits heute ordentlich einbürgern lassen. Eine erleichterte Einbürgerung ist nicht notwendig.
- Die Stimmbevölkerung hat sich schon einmal gegen eine erleichterte Einbürgerung entschieden.
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