Wagenplatz
06.02.2008 à 18:35
Auf jeden Dialog bzw. Verhandlung die wir, der Wagenplatz Alternative, bezüglich Standortsuche (in den letzten 3 Jahren zum 40sten mal) mit Gemeinden, Stadt und Kanton zu führen versuchten folgte bisher nur eine konkrete Reaktion: Uns wurde die Polizei auf den Hals gehetzt und gewaltsame Räumungen wurden angedroht. Dies mag einerseits juristisch gerechtfertigt sein, da wir aus der Not heraus Land besetzen müssen. Haben wir in den letzten Jahren aber Private gefunden, die uns ein Grundstück mit Nutzungsvertrag vermietet haben waren auch da Stadt, Gemeinde und Kanton durch die Polizei zugegen. Ein Wagenplatz sei auf diesen Grundstücken nicht Zonenkonform, war immer die Begründung für das staatliche Eingreifen.Da im aktuellen Nutzungszonenplan aber keine Standplätze für Fahrende vorgesehen sind, wird es uns verunmöglicht, selbstständig und legal ein Grundstück zu finden auf dem wir uns langfristig niederlassen können.So stehen wir seit Jahren mit einem Fuss in der Illegalität. Mindarheiten sind in der Schweiz verfassungsrechtlich geschützt, also darf so etwas nicht passieren.Mit seinem Entscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) hat das Bundesgericht deutlich gemacht, dass die Raumplanung Zonen und geeignete Plätze vorsehen muss, die für den Aufenthalt von schweizer Fahrenden geeignet sind, da unsere Lebensweise geschützt sei.